Vielleicht fragst Du Dich, wie oft Du eigentlich mit einem Oldtimer Wohnmobil oder Oldtimer Van zum TÜV zur Hauptuntersuchung vorfahren musst. Leider muss ich Dir gleich vorweg sagen, dass ein H-Kennzeichen, bzw. der Oldtimer-Status keine Ausnahme erzeugt.

StVZO für Oldtimer

In der "StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung" wird der Fall "Oldtimer" leider nicht gesondert behandelt. Daher gilt für Deinen Oldtimer die Regel von 24 Monaten, bzw. 2 Jahren.

Quelle: § 72 StVZO - Anlage VIII - (§ 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 9 und 10)

Willst Du wissen, ob Du eine Solaranlage auf Deinen Oldtimer bauen darst?

Dann schaue hier: Darf ich an meinem Wohnmobil-Oldtimer eine Solaranlage nachrüsten (H-Kennzeichen)

Die Seite öffnet sich in einem neuen Fenster, so kannst Du hier entspannt weiterlesen 🙂

Rote Nummer / 07er-Kennzeichen

Das "rote Kennzeichen" ist ein Wechselkennzeichen für Oldtimer. Ein einziges Kennzeichen für Deine ganze Sammlung 🙂

Bringt uns Camper leider nur nichts, da das rote Kennzeichen ausschließlich für die "Überfahrt" von der Garage zu einem Treffen oder einer Messe gilt! Aber immerhin würden regelmäßige Besuche zur Hauptuntersuchung entfallen.

Du kannst es leider nicht für den "Alltagsgebrauch" verwenden!

Ausnahmen

Ausnahmen gibt es immer! Auch im Bereich der Hauptuntersuchung!

  • Wohnmobile über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
    • Erste Untersuchung: nach 12 Monaten
    • Weitere Untersuchungen: alle 12 Monate
  • Anhänger über 3,5 Tonnen bis 10 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
    • Erste Untersuchung: nach 12 Monaten
    • Weitere Untersuchungen: alle 12 Monate
  • LKW/Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis 10 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
    • Erste Untersuchung: nach 12 Monaten
    • Weitere Untersuchungen: alle 12 Monate

Ein vollständige Liste aller Fahrzeug-Typen bietet der ADAC auf seiner Seite an: HU und AU: Alles Wissenswerte zum "TÜV" (ext. Link)

Neuwagen

Vielleicht gerade nicht passend zur Überschrift, aber der Vollständigkeit halber:

Neuwägen müssen erst nach 36 Monaten (3 Jahre) nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung vorfahren. Danach "wie gewohnt" alle 2 Jahre.


Titelbild-Quelle: aljonushka (ext. Link)