Wie schön ist es doch! Einfach für mehrere Wochen ans Meer fahren! Natürlich mit dem eigenen Wohnmobil, Kastenwagen/Van oder Wohnwagen! Nun nimmt man natürlich so einiges an Gepäck mit – Stauraum ist ja vorhanden! Leider stößt man schnell an die Grenze des Erlaubten! Überladen! Erfahre in diesem Beitrag, wie hoch Deine Strafe ausfallen wird!
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Überladen – was heißt das?
Ich nehme da mal als Beispiel meinen “Ulrich” – meinen Wohnwagen. Übrigens: Hier geht es zur Restauration des alten Herrn!
Mein Tabbert Kornett 460TN hat ein Eigengewicht von 770 Kilogramm. Er hat eine zulässige Gesamtmasse in Höhe von 1.000 Kilogramm. Somit ergibt sich eine zulässige Zuladung in Höhe von 230 Kilogramm. Bei mir steht das unter “8.1 Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg” im Fahrzeugschein, bzw. der “Zulassungsbescheinigung Teil I”. Das Eigengewicht des Fahrzeugs musst Du aus dem Betriebshandbuch des Fahrzeugs entnehmen.
Grob gesagt: Ziehe von der zulässigen Gesamtmasse das Eigengewicht ab, dann hast Du die erlaubte Zuladung!
Dies ist übrigens unabhängig davon, ob Du ein Wohnmobil, einen Kastenwagen/Van oder einen Wohnwagen hast!
Geldstrafe und Punkte in Flensburg
Ich greife mal auf mein Beispiel mit meinem Wohnwagen zurück. Mit dem Kornett 460TN kann ich 230 Kilogramm zuladen, dann bin ich an der Grenze. Komme ich drüber hinaus, dann gilt folgender Bußgeldkatalog:
- ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
- ab 10 Prozent Überladung: 30 Euro
- ab 15 Prozent Überladung: 35 Euro
- ab 20 Prozent Überladung: 95 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 25 Prozent Überladung: 140 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 30 Prozent Überladung: 235 Euro und ein Punkt in Flensburg
Ein kleines Rechenbeispiel:
- Gewicht auf Waage: 1.080 Kilogramm
- 8% Überladung
- ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
Überladen-Online-Rechner mit Bußgeldbezug
Wie wiegen?
Du musst zu einer sogenannten “Fuhrwerkswaage”! Beispielsweise findest Du solche Waagen bei Recyclingehöfen bzw. Mülldeponien! Auch bei Metallschrott-Händlern.
Eventuell einfach mal beim ADAC nachfragen, wo die nächstgelegene Wiege-Stelle von Dir aus wäre!
Quellen
- Bussgeld-Info.de “Bußgeld bei Überladung für Pkw und Lkw im Bußgeldkatalog” (ext. Link; öffnet sich in einem neuen Fenster; zuletzt abgerufen am 15.09.2022)
- ADAC “Wohnmobil nicht überladen” (ext. Link; öffnet sich in einem neuen Fenster; zuletzt abgerufen am 17.07.2020)